Anencephalie ist eine angeborene Missbildung, die nicht mit dem Leben vereinbar ist. Sie tritt ganz am Anfang der embryonalen Entwicklung auf. Das Wort Anencephalie bedeutet " ohne Gehirn ", was allerdings nicht ganz zutrifft. Einem anencephalen Kind fehlen zwar Teile des knöchernen Schädeldachs, der Hirnhäute, der Kopfhaut und des Gehirns, das Stammhirn ist aber vorhanden. Hier könnte Ihre Selbsthilfegruppe zum Thema stehen. In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens: Möchten Sie ebenfalls, dass Ihre Anzeige hier erscheint? Dann schreiben Sie uns!
Viele anencephale Babies sterben während der Geburt. Jene, die überleben, haben eine Lebenserwartung von wenigen Stunden oder Tagen.
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache.